Pfadiheim Wallbach
Gebührenordnung für das Pfadihaus Erdmändli
Mindestgebühr: Fr. 150.–
Für Beleuchtung und Strom gelten folgende Entschädigungen:
| 01.05. bis 30.09. | 01.10. bis 30.04. | Cheminéebenützung mit Holz |
| Fr. 20.– pro Anlass | Fr. 40.– pro Anlass | Fr. 30.– zusätzlich |
Es ist eine Vorauszahlung gemäss Benützungsbewilligung zu leisten. Die Reservation wird erst nach Erhalt der Zahlung rechtskräftig.
Die Gebühren der Cheminéebenützung ist bei der Abgabe des Hauses, der Abwartin zu bezahlen. Diese rechnet zu Handen der Pfadikasse ab.
Wird der Abwart zusätzlich beansprucht, ist eine Entschädigung von Fr. 50.– pro Stunde zu bezahlen.